Diese Richtlinien beschreiben, wie die Redaktion des Gesundheitsportals Lamberti arbeitet – welche Quellen sie verwendet, wie sie mit möglichen Interessenkonflikten umgeht, wie Redaktion und Werbung getrennt bleiben und unter welchem rechtlichen Rahmen Aussagen formuliert werden. Wir halten diese Seite öffentlich, weil wir jede Leserin und jeden Leser in die Lage versetzen wollen, unsere Arbeit nachzuvollziehen und nötigenfalls auf Abweichungen hinzuweisen.
Die folgenden Grundsätze sind für uns bindend. Sie gelten für alle Textformate auf diesem Portal: Produktseiten, Ratgeber, redaktionelle Einordnungen, Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträge. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst; das Datum der letzten Aktualisierung wird am Seitenende ausgewiesen. Wo sie nicht ausreichen, um eine konkrete Situation zu entscheiden, gilt im Zweifel die restriktivere Auslegung.
Inhalt dieser Richtlinien
- Redaktionelle Unabhängigkeit
- Quellenprüfung und Fact-Checking
- Umgang mit Interessenkonflikten
- Trennung von Redaktion und Werbung
- Korrekturrichtlinie
- Health Claims und rechtlicher Rahmen
- Sprache und Verständlichkeit
- Änderungen dieser Richtlinien
1. Redaktionelle Unabhängigkeit
Wer die Bewertungen auf diesem Portal liest, muss sich darauf verlassen können, dass sie redaktionell zustande gekommen sind – und nicht durch kommerzielle Rücksichten. Das bedeutet für unsere Arbeit konkret:
Unabhängigkeit der Themenwahl
Wir entscheiden eigenverantwortlich, welche Inhaltsstoffe, Produkte und Themen wir aufgreifen. Niemand außerhalb der Redaktion – weder Hersteller noch Affiliate-Netzwerke noch Agenturen – bekommt Einfluss auf diese Auswahl. Inhaltliche Vorschläge von außen nehmen wir zur Kenntnis, behandeln sie aber wie jeden anderen Themenhinweis: mit einer eigenen redaktionellen Prüfung.
Unabhängigkeit der Bewertung
Bewertungen einzelner Produkte basieren ausschließlich auf Inhaltsstoffen, Dosierung, Studienlage, Preis-Leistung und formalen Kriterien (Herkunft, Kennzeichnung, Transparenz des Herstellers). Eine bestehende Affiliate-Partnerschaft ist kein Kriterium. Ein Produkt kann im Ranking hinter einem Produkt ohne Partnerschaft stehen – und tut das auch, wenn die Bewertung es ergibt.
Unabhängigkeit der Veröffentlichung
Herstellern und Werbekunden wird kein Vorabeinblick in redaktionelle Texte gewährt. Es gibt kein Approval-Verfahren, kein „bitte entschärfen Sie diesen Absatz“. Wer Werbung schaltet, schaltet Werbung – mit redaktionellen Inhalten hat das nichts zu tun.
Diese drei Punkte sind nicht Wunschdenken, sondern ein operatives Prinzip: Wer sie verletzen würde, müsste auch diese Redaktionsrichtlinien ändern – und tut das nicht einfach unterwegs.
2. Quellenprüfung und Fact-Checking
Jede tatsachenhafte Aussage auf diesem Portal hat eine nachvollziehbare Quelle – wenn auch nicht immer an Ort und Stelle zitiert. Wir unterscheiden vier Ebenen der Quellennutzung:
Primärquellen bevorzugen
Originalstudien, Behördendokumente und Gesetzestexte stehen vor Sekundärdarstellungen aus Blogs, Produktportalen oder Aggregatoren. Wo eine Behauptung über ein Produkt auf einer Herstellerseite steht, reichen wir so lange zurück, bis wir die zugrundeliegende Studie gefunden haben – oder bis klar ist, dass es sie nicht gibt.
Mehrfachabsicherung bei kontroversen Themen
Bei Themen, zu denen die Evidenz uneinheitlich ist, arbeiten wir mit mindestens zwei voneinander unabhängigen Primärquellen. Eine einzelne positive Studie reicht nicht, um eine Empfehlung auszusprechen.
Transparenz bei Widersprüchen
Wenn Studien sich widersprechen, sagen wir das. Wir suchen uns nicht die Studie aus, die ins Narrativ passt, sondern benennen die Widersprüche und ordnen sie methodisch ein.
Fact-Checking vor Veröffentlichung
Jeder Text wird vor Veröffentlichung auf Richtigkeit der Fakten, Schlüssigkeit der Argumentation und Einhaltung dieser Richtlinien geprüft. Zahlen, Dosierungen und Gesetzesverweise werden gegen Primärquellen verifiziert.
Unsere genaue Methodik bei der Auswertung wissenschaftlicher Studien beschreiben wir auf der Seite Studien & Forschung.
3. Umgang mit Interessenkonflikten
Ein Interessenkonflikt liegt nicht erst dann vor, wenn jemand für einen konkreten Text bezahlt wurde. Er entsteht schon, wenn persönliche, finanzielle oder professionelle Verbindungen die redaktionelle Einschätzung beeinflussen könnten. Deshalb gelten bei uns drei Regeln:
Offenlegung
Redaktionsmitglieder legen der Chefredaktion relevante Verbindungen offen: laufende Beratungsmandate, Beteiligungen an Unternehmen der Branche, Vortragsengagements, familiäre Nähe zu Herstellern. Diese Angaben werden intern dokumentiert und jährlich aktualisiert.
Ausschluss bei direkter Betroffenheit
Wer an einem bestimmten Produkt finanziell oder persönlich beteiligt ist, bearbeitet keine Inhalte zu diesem Produkt. Wer an einem Unternehmen der Gesundheitsbranche beteiligt ist, bearbeitet keine Inhalte zu diesem Unternehmen. Das ist unverhandelbar. Vertretungen werden durch andere Redaktionsmitglieder übernommen.
Transparenz gegenüber Leserinnen und Lesern
Dort, wo ein potenziell konfligierender Bezug zu einem Thema besteht, dieser aber nicht zum vollständigen Ausschluss führt, wird er im Text selbst offengelegt – nicht versteckt am Seitenende. Diese Offenlegung erfolgt in einfacher Sprache, nicht in juristischem Kleingedruckten.
Wer unserer Redaktion angehört, lesen Sie auf der Seite Über uns.
4. Trennung von Redaktion und Werbung
Das Portal finanziert sich über Affiliate-Partnerschaften. Das ist öffentlich, gekennzeichnet und Teil unseres Geschäftsmodells – und es ist der Grund, warum die Trennung zwischen Redaktion und Werbung so strikt gehandhabt wird.
Kennzeichnung
Affiliate-Links werden als solche erkennbar. Produkt-Buttons, die zu einem Partner-Shop führen, tragen einen sichtbaren „Partnerlink“-Hinweis. Ein diskreter Fußnoten-Disclaimer ohne Button-Kennzeichnung reicht uns nicht. Diese Kennzeichnung muss bereits vor dem Klick erkennbar sein, nicht erst auf der Zielseite.
Inhaltliche Trennung
Affiliate-Partnerschaften beeinflussen keine redaktionellen Aussagen. Ein Produkt wird nicht besser bewertet, weil es Teil eines Partnerprogramms ist. Ein Produkt wird nicht weggelassen, weil es keins ist. Die Reihenfolge in Bestenlisten ergibt sich aus Bewertungen, nicht aus Provisionshöhen. Wenn eine Affiliate-Partnerschaft endet, ändert sich die redaktionelle Bewertung des Produkts nicht automatisch.
Keine versteckte Werbung
Gesponserte Inhalte, wenn sie denn jemals Teil unseres Angebots werden, würden eindeutig als solche gekennzeichnet – mit „Anzeige“ oder „Sponsored Content“ in Überschriftshöhe, nicht nur im Kleingedruckten. Derzeit publizieren wir keine gesponserten Inhalte.
Wie unsere Affiliate-Kennzeichnung konkret aussieht, beschreiben wir im Disclaimer & Affiliatehinweis.
5. Korrekturrichtlinie
Redaktionelle Arbeit enthält Fehler. Wir akzeptieren das – und gehen nach einer festen Routine mit ihnen um.
Offene Korrektur
Nachweisbare Fehler werden korrigiert und sichtbar kenntlich gemacht. Der Text erhält am Ende einen Korrektur-Hinweis mit Datum und kurzer Beschreibung dessen, was geändert wurde.
Keine stille Revision
Wir entfernen keine Absätze ohne Hinweis. Wir ersetzen keine falschen Zahlen durch richtige, ohne die Änderung zu kennzeichnen. Jede wesentliche Textänderung bleibt sichtbar.
Wie wir auf Hinweise reagieren
Hinweise auf Fehler aus der Leserschaft werden innerhalb weniger Werktage geprüft. Berechtigte Hinweise führen zu einer Korrektur; unberechtigte werden mit einer kurzen Begründung beantwortet. Wir antworten auf jede sachliche Mail.
6. Health Claims und rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit bildet ein Bündel aus europäischem und deutschem Recht. Die folgenden drei Regelungen sind operativ am wichtigsten:
EU Health-Claims-Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Verbindung mit der Umsetzung in Verordnung (EU) Nr. 432/2012 legt fest, welche gesundheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen. Nur zugelassene Claims dürfen benutzt werden – und nur in exakt dem Wortlaut oder einer sinngleichen Formulierung, in der sie zugelassen wurden. Für Inhaltsstoffe ohne zugelassenen Claim verwenden wir ausschließlich beschreibende oder traditionelle Formulierungen.
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Das HWG untersagt bestimmte Formen gesundheitsbezogener Werbung: Heilversprechen im Zusammenhang mit nicht arzneimittelrechtlich zugelassenen Produkten, Werbung gegenüber Laien mit bestimmten Krankheitsbezügen, Vorher-Nachher-Vergleiche. Wir halten uns auch dann an diese Grenzen, wenn Hersteller- oder Shopseiten sie überschreiten.
UWG und Lauterkeit
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet insbesondere irreführende und aggressive Geschäftspraktiken sowie getarnte Werbung. Wir erfüllen die Anforderungen an Lauterkeit durch klare Kennzeichnung von Werbung und durch Transparenz über unser Geschäftsmodell.
Diese rechtlichen Grenzen sind für uns nicht Papierformeln, sondern der Rahmen, in dem jede einzelne Formulierung dieses Portals sich bewegen muss.
7. Sprache und Verständlichkeit
Wir schreiben für Menschen, die eine Entscheidung treffen wollen – nicht für Fachkollegen und nicht für Suchmaschinen. Daraus leiten sich einige Sprachentscheidungen ab, die in allen unseren Texten bindend sind:
Fachsprache erklären
Fachbegriffe werden beim ersten Auftreten in einem Text kurz erläutert. „Meta-Analyse (zusammenfassende Auswertung mehrerer Einzelstudien)“ ist ausreichend, um die meisten Leserinnen und Leser auf das Thema mitzunehmen.
Keine Angstsprache
Wir vermeiden Formulierungen, die gezielt Unsicherheit erzeugen, um anschließend ein Produkt als Lösung anzubieten. „Leiden Sie auch unter …“ eröffnet keine Überschrift auf diesem Portal.
Keine Superlative ohne Grundlage
„Die beste“, „die stärkste“, „die einzige“ – solche Aussagen setzen einen klaren Vergleichsrahmen voraus. Wenn wir sie verwenden, benennen wir auch den Vergleichsrahmen.
8. Änderungen dieser Richtlinien
Diese Redaktionsrichtlinien werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die gesetzliche Grundlage ändert (etwa durch neue EFSA-Bewertungen oder Novellierungen im HWG), wenn sich unsere Arbeitsweise wesentlich verändert oder wenn wir in der Praxis Lücken in diesen Richtlinien feststellen.
Das Datum der letzten Überarbeitung steht am Seitenende. Bei substanziellen Änderungen dokumentieren wir die Anpassungen kurz in einem Änderungshinweis. Die aktuelle Fassung ist jeweils verbindlich; eine Versionshistorie bewahren wir intern auf und stellen sie auf Anfrage zur Verfügung.